Volksbegehren in Vorbereitung

Erneuerbare Energie gehört zuerst in die Nachbarschaft.

Mit einer kleinen Korrektur am Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellen wir sicher, dass lokal erzeugter Strom nicht durch ganz Österreich gepumpt wird, bevor er ankommt.

Das Problem

Eine starre Quote in einer dynamischen Wirklichkeit.

Bereits seit 8. April 2024 darf eine Anlage in Österreich an bis zu fünf Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen. Wer mehrfach mitmacht, muss einen Teilnahmefaktor festlegen — z. B. 50 % GEA + 50 % BEG. Diese Quote wird dann starr auf die gesamte Erzeugung bzw. den gesamten Verbrauch angewandt — egal, was tatsächlich gerade passiert.

Das passt nicht zur Realität. Erzeugung und Verbrauch schwanken stündlich, jahreszeitlich, wetterabhängig. Eine fixe Quote ignoriert das — und produziert in beiden Richtungen Verluste.

Diese Regelung gilt heute über § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 und die Sonstigen Marktregeln der E-Control. Mit dem neuen ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) wird sie ab 1. Oktober 2026 in § 71 Abs. 5 unverändert weitergeführt — die Schwäche im System wird fortgeschrieben, statt sie zu korrigieren.

Was das in der Praxis bedeutet — zwei Beispiele mit echten Zahlen.

Aus Verbraucher­sicht

Anna verbraucht Strom — und ist Mitglied in zwei Energie­gemeinschaften.

Mitgliedschaft: GEA 50 % + Regionale EEG 50 %

☀️ Sommertag, Mittag

Anna verbraucht in dieser Zeit 10 kWh.
Die GEA erzeugt 60 kWh, die regionale EEG 200 kWh.

Heute (starre Quote)

  • 5 kWh aus der GEA
  • 5 kWh aus der regionalen EEG

Obwohl die GEA locker die vollen 10 kWh decken könnte, fließen 5 kWh unnötig durch das Verteilnetz auf der Mittelspannungsebene.

Mit Energie­gerechtigkeit

  • 10 kWh aus der GEA — vollständig lokal
  • 0 kWh aus der regionalen EEG
✓ 100 % aus der Standort-Netzebene
✓ Netzkosten­ersparnis: 0,25 EUR
❄️ Wintertag, Mittag

Anna verbraucht 15 kWh (Heizung, Beleuchtung).
Die GEA erzeugt nur 1 kWh, die regionale EEG 20 kWh.

Heute (starre Quote)

  • 1 kWh aus der GEA (mehr ist nicht da)
  • 7,5 kWh aus der regionalen EEG
  • 6,5 kWh aus dem öffentlichen Netz

Die regionale EEG hätte 20 kWh zur Verfügung — Anna bekommt aber nur 7,5 kWh. Den Rest kauft sie teuer beim Lieferanten zu.

Mit Energie­gerechtigkeit

  • 1 kWh aus der GEA
  • 14 kWh aus der regionalen EEG
  • 0 kWh aus dem öffentlichen Netz
✓ Vollständig durch Energie­gemeinschaften gedeckt
✓ Netzkosten­ersparnis: 0,20 EUR
Aus Erzeuger­sicht

Ben hat eine PV-Anlage — und liefert Strom an zwei Energie­gemeinschaften.

Mitgliedschaft: Lokale EEG 50 % + Regionale EEG 50 %

☀️ Sommertag, Mittag

Bens PV-Anlage erzeugt 30 kWh.
Die lokale EEG braucht 30 kWh, die regionale EEG braucht 10 kWh.

Heute (starre Quote)

  • 15 kWh in die lokale EEG (Bedarf wäre 30 kWh)
  • 10 kWh in die regionale EEG (Bedarf gedeckt)
  • 5 kWh ins öffentliche Netz (zur Marktvergütung)

Die lokale Nachbarschaft hätte den vollen Strom direkt verbraucht — stattdessen wird ein Teil bilanziell der regionalen EEG zugeordnet. Die lokale EEG muss ihren fehlenden Bedarf aus dem Netz decken (echter Stromfluss aus höheren Netzebenen, mit Übertragungsverlusten), und ein Rest fließt zur niedrigen Markteinspeise-Vergütung ans öffentliche Netz.

Mit Energie­gerechtigkeit

  • 30 kWh in die lokale EEG — vollständig
  • 0 kWh in die regionale EEG
  • 0 kWh ins öffentliche Netz
✓ 100 % lokale Verwertung
✓ Maximale Netzentlastung im Trafobereich
✓ Höhere Wertschöpfung für die Gemeinschaft

Lokales bleibt unter Wert genutzt

Selbst wenn die nahe Energiegemeinschaft die volle Erzeugung verbrauchen könnte, weist die starre Quote einen Teil bilanziell einer ferneren Gemeinschaft zu. Die nahe Gemeinschaft muss ihren fehlenden Bedarf dann aus dem Netz beziehen.

Übertragungs­verluste durch fehlende lokale Bilanzierung

Wenn lokal erzeugter Strom bilanziell einer ferneren Gemeinschaft zugeordnet wird, muss der lokale Bedarf aus höheren Netzebenen gedeckt werden — dieser Lastausgleich verursacht echte Übertragungsverluste, die durch eine konsequente lokale Zuordnung vermeidbar wären.

Höhere Netzentgelte für alle

Wo das Netz nicht effektiv entlastet wird, steigen die Ausbaukosten — und damit langfristig die Netzentgelte für alle Endkund:innen.

Starre Quoten statt echter Solidarität

Eine fixe Aufteilung kennt keine Tageszeit, keine Jahreszeit, keinen Bedarf. Sie verteilt nach Tabelle, statt nach Realität.

Unsere Lösung

Statt starrer Quote: dynamisches Auffüllen nach Netznähe.

Wir fordern, dass die Aufteilung der Energie pro Viertelstunde dynamisch erfolgt — und zwar nach klarer Reihenfolge: zuerst wird versucht, die niedrigste Netzebene vollständig zu decken. Erst was dort übrigbleibt (oder nicht abgenommen werden kann), fließt in die nächste Ebene weiter.

Das Modell verändert weder die Mehrfachteilnahme noch die Logik der Energiegemeinschaften — es macht nur die Reihenfolge der Zuordnung sinnvoll und passt sich automatisch an die Realität jeder Viertelstunde an.

1

Standortbereich

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (z. B. PV am Mehrparteienhaus). Energie bleibt im selben Gebäude — keine Netzbelastung.

zuerst
2

Lokalbereich

Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) im Trafobereich. Netzebene 6 – 7, kurze Wege.

dann
3

Regionalbereich

Regionale EEGs in der Mittelspannungsebene. Netzebene 4 – 7.

dann
4

Gebotszone

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und sonstige Vereinbarungen — österreichweit, alle Netzebenen.

zuletzt

Pro Viertelstunde wird in jeder Stufe so viel zugeordnet, wie dort tatsächlich verbraucht werden kann — der Rest fließt automatisch in die nächste Stufe weiter. Der Teilnahmefaktor bleibt erhalten, regelt aber nur noch die Aufteilung innerhalb derselben Stufe (z. B. zwischen zwei lokalen EEGs). Eine stufenübergreifende Umverteilung ist ausgeschlossen.

Darum: Energiegerechtigkeit

Der Strom geht lokal. Die Rechnung tut so, als nicht.

Physikalisch fließt jede Kilowattstunde immer den kürzesten Weg — lokal erzeugter Strom bleibt in der Nachbarschaft, durchquert die höheren Netzebenen gar nicht. Die Verrechnung der Netzentgelte behandelt ihn aber so, als ob er durch ganz Österreich gewandert wäre.

⚡ Physikalische Realität

Wenn die PV-Anlage am Dach im Sommer Strom produziert und ein Nachbar zwei Häuser weiter gerade die Klimaanlage einschaltet, fließt der Strom direkt zu ihm — über die Sammelschiene des Trafos. Netzebene 7, wenige Meter Leitung, kaum Verluste. Kein einziger Mast in Wien dreht sich deswegen.

Die Netzbetreiber kennen das. Im technischen Stromnetz funktioniert genau dieses Kaskadenprinzip seit jeher — es ist Physik, nicht Wahl.

📄 Heutige Verrechnung

Wenn das Mitglied gleichzeitig in einer überregionalen BEG ist und der Teilnahmefaktor sagt „50 % Standort, 50 % BEG", wird verrechnet, als ob die Hälfte des Stroms durch alle 7 Netzebenen gereist wäre. Voller Netztarif für eine Netzleistung, die nie erbracht wurde.

Das ist keine Lappalie: Über alle Energiegemeinschaften in Österreich addiert sich das zu einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr an Netzentgelten ohne Gegenleistung.

Wer profitiert, wer bezahlt

Geschädigt

Mitglieder von Energiegemeinschaften, die ihren Strom lokal verbrauchen — sie tragen Netzentgelte für eine Verteilung, die physikalisch nicht stattgefunden hat.

Profiteur

Die Netzbetreiber bekommen Entgelte für die volle Netzkette eingenommen, ohne sie tatsächlich erbringen zu müssen. Über alle Mehrfachteilnahmen hinweg ein erhebliches Körberlgeld.

Genau das ist mit „Energiegerechtigkeit" gemeint:

Wer den Strom physikalisch lokal verbraucht, soll auch nur für die Netzebenen zahlen, die tatsächlich benutzt wurden.

Dass das Volksbegehren bisher keine schriftlichen Gegenstimmen findet, hat einen Grund: Niemand argumentiert in einer Stellungnahme offen für ein System, das Geld kassiert, ohne dafür eine Leistung zu erbringen.

Was bewirkt das?

Vier Effekte. Sofort und messbar.

Energie bleibt in der Nachbarschaft

Lokal erzeugter erneuerbarer Strom versorgt zuerst die direkte Umgebung — so wie es die Idee der Energiewende ursprünglich vorgesehen hat.

Stabile Netzentgelte für alle

Geringerer Netzausbaubedarf bedeutet weniger Investitionskosten — und damit auch weniger Druck auf die Netzentgelte aller Endkund:innen.

Klimagerechtere Bilanz

Kürzere Wege bedeuten weniger Übertragungsverluste. Jede Kilowattstunde, die lokal verbraucht wird, ist eine ehrlich klimagerechte Kilowattstunde.

Solidarische Spielregeln

Die Energiegemeinschaft als Gemeinschaft — und nicht als Optimierungs-Werkzeug für Einzelne. Faire Regeln für mehr als 100.000 Zählpunkte in österreichischen Energiegemeinschaften.

Mit-Trägerschaft

Unser Anliegen wird unterstützt von

Energiegemeinschaften, Fachverbände und Initiativen aus ganz Österreich.

Du betreibst eine Energiegemeinschaft, einen Fachverband oder eine NGO und willst dabei sein? Schreib uns — wir besprechen die Mit-Trägerschaft.

Mitmachen

Jetzt Unterstützungs­erklärung abgeben.

Damit das Volksbegehren überhaupt zur Eintragungswoche zugelassen wird, brauchen wir 8.969 Unterstützungs­erklärungen. Jede Stimme zählt — und kostet dich nur fünf Minuten.

Online mit ID Austria

Schnellster Weg — funktioniert von jedem Gerät aus, rund um die Uhr.

  1. Auf oesterreich.gv.at einloggen mit ID Austria
  2. „Volksbegehren unterstützen“ wählen
  3. Volksbegehren Energiegerechtigkeit auswählen
  4. Bestätigen — fertig

Persönlich am Gemeindeamt

Auf jedem Gemeindeamt in Österreich — egal wo du gemeldet bist.

  1. Lichtbildausweis mitnehmen (Pass, Personalausweis, Führerschein)
  2. An jeder Gemeinde während der Öffnungszeiten
  3. Volksbegehren Energiegerechtigkeit nennen
  4. Unterschreiben — fertig
8.969
Unterstützungserklärungen für die Eintragungswoche
100.000
Eintragungen für Behandlung im Nationalrat
5 Min.
Dauer deiner Unterschrift online
€ 0
Kosten für dich als Unterstützer:in
Finanziell unterstützen

Damit Druck wirkt: hilf uns, die Kampagne zu finanzieren.

Ein Volksbegehren kostet zwischen 12.000 und 40.000 Euro — Anmeldegebühr, Druckkostenbeitrag, Plakate, Social-Media-Werbung. Bei Erfolg (≥ 100.000 Unterschriften) erstattet der Bund 18.852 Euro zurück. Jeder Euro, der jetzt fließt, hat damit doppelte Wirkung.

Direkt aufs Spendenkonto

Klassisch und ohne Plattform-Gebühren — alles, was ankommt, ist auch da.

IBAN Bankverbindung wird gerade eingerichtet
Empfänger Volksbegehren Energiegerechtigkeit
Verwendungszweck Spende Energiegerechtigkeit

Das Spendenkonto wird gerade als Treuhand-Konto bei einer österreichischen Bank eingerichtet — Bevollmächtigter und Stellvertreter:innen sind nur kollektiv zeichnungsberechtigt. IBAN folgt in Kürze.

Mit PayPal spenden

Schnellster Weg über Karte, PayPal-Guthaben oder Lastschrift — Betrag frei wählbar.

Mit PayPal spenden

PayPal-Gebühr 2,5 % + 0,35 € pro Transaktion. Mit dem Klick wirst du auf paypal.com weitergeleitet — ab dann gilt die Datenschutzerklärung von PayPal. Hinweis: PayPal-Konto wird gerade eingerichtet — Link wird in Kürze aktiv.

Institutionelle Spender:innen

Energiegemeinschaften, Verbände, Unternehmen, NGOs, die als juristische Person beitragen möchten — kontaktiere uns direkt.

  • Persönliche Abstimmung zur Verwendungs-Zweckbestimmung
  • Auf Wunsch öffentliche Nennung als Unterstützer:in im Karussell
  • Spenden-Quittung mit Verwendungsnachweis
  • Transparenz-Pflicht ab € 7.500 pro Spender:in (gesetzlich analog Parteiengesetz)
Kontakt aufnehmen

So setzen wir die Mittel ein — Transparente Aufstellung

PositionMinMax
BMI-Anmeldegebühr (gesetzlich)685 €685 €
Druckkostenbeitrag (gesetzlich, bei Eintragungswoche)3.085 €3.085 €
Logo, Pressemappe, Design0 €1.500 €
Rechtsanwalt: Gesetzestext-Review0 €1.500 €
Newsletter-Software (1 Jahr)0 €600 €
Plakatkampagne (Bundesländer)5.000 €20.000 €
Social-Media-Werbung (Meta, TikTok)3.000 €10.000 €
Pressearbeit und Tour0 €3.000 €
Gesamtbudget11.770 €40.370 €
– 5-facher Kostenersatz bei ≥ 100.000 Unterschriften– 18.852 €– 18.852 €
Effektiv benötigt bei Erfolg0 €21.518 €
Häufige Fragen

Was du wissen solltest.

Was ändert sich für mich, wenn ich Mitglied einer Energiegemeinschaft bin?

Wenn du Mitglied einer Energiegemeinschaft bist: gar nichts. Die Forderung betrifft ausschließlich die Mehrfachteilnahme an mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig. Bist du nur in einer EEG oder BEG, ändert sich für dich nichts.

Bist du an mehreren beteiligt, wird die Aufteilung deiner Energie automatisch nach Netznähe priorisiert: zuerst Standort, dann Lokal, dann Regional, dann Gebotszone.

Was ist der Teilnahmefaktor — und warum ist er ein Problem?

Wer an mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnimmt, muss Teilnahmefaktoren festlegen — z. B. 50 % GEA + 50 % BEG. Die Summe darf 100 % nicht überschreiten.

Diese Quote wird dann starr auf die gesamte Erzeugung bzw. den Verbrauch angewandt — egal, was in der jeweiligen Viertelstunde tatsächlich passiert. Erzeugung schwankt aber stündlich, jahreszeitlich, wetterabhängig. Eine fixe Quote passt nie zur Realität: Im Sommer wird Strom bilanziell der ferneren Gemeinschaft zugeordnet, obwohl die Nachbarschaft ihn lokal verbrauchen würde; im Winter bekommt die ferne Energiegemeinschaft Krümel, weil die lokale Erzeugung gar nicht mehr ausreicht, um den Teilnahmefaktor sinnvoll zu bedienen.

Eingeführt wurde die Regelung am 8. April 2024 (§ 111 Abs. 8 ElWOG 2010 + Sonstige Marktregeln der E-Control). Mit dem neuen ElWG (§ 71 Abs. 5, in Kraft mit 1. Oktober 2026) bleibt sie unverändert.

Wird die Mehrfachteilnahme abgeschafft?

Nein. Die Mehrfachteilnahme an bis zu fünf Energiegemeinschaften bleibt voll erhalten. Wir wollen nur die Reihenfolge der Energiezuordnung ordnen — nicht die Möglichkeit, an mehreren teilzunehmen.

Wer profitiert vom aktuellen System — und wer bezahlt?

Profiteure sind die Netzbetreiber: Sie kassieren über den freien Teilnahmefaktor Netzentgelte für die volle Netzkette (Netzebenen 1–7), obwohl der Strom in der Realität nur über die unteren Netzebenen geflossen ist. Die Verrechnung entspricht nicht der erbrachten Leistung.

Geschädigt sind die Mitglieder von Energiegemeinschaften, die ihren Strom lokal verbrauchen: Sie zahlen Netzentgelte für eine Verteilung, die physikalisch nie stattgefunden hat. Über alle österreichischen Energiegemeinschaften hinweg addiert sich das zu einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr.

Genau das ist mit „Energiegerechtigkeit" gemeint: Wer den Strom lokal verbraucht, soll auch nur für die Netzebenen zahlen, die tatsächlich benutzt wurden.

Seit wann ist die Mehrfachteilnahme eigentlich in Kraft?

Seit dem 8. April 2024. Sie wurde über § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 (Übergangsbestimmung) eingeführt und durch die Sonstigen Marktregeln (SoMa) der E-Control technisch operationalisiert. Mit dem neuen ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) wird die Regelung ab 1. Oktober 2026 in § 71 Abs. 5 unverändert weitergeführt.

Wir haben somit zwei Jahre Praxiserfahrung mit der Lücke. Die ElWG-Beschlussfassung 2025 wäre die Gelegenheit gewesen, sie zu korrigieren — wurde aber nicht genutzt. Genau deshalb dieses Volksbegehren.

Warum gerade jetzt?

Drei Gründe machen den Zeitpunkt richtig:

  1. Die Bewegung ist groß genug. Mittlerweile gibt es österreichweit mehr als 10.000 Energiegemeinschaften mit weit über 100.000 Zählpunkten. Das Thema ist bei den Bürger:innen angekommen — nicht mehr nur eine Fach-Nische.
  2. Die Mehrfachteilnahme spricht sich herum. Wer sich heute neu für eine zweite oder dritte Energiegemeinschaft anmeldet, stößt erstmals auf das Teilnahmefaktor-Problem — und reagiert mit absolutem Unverständnis: „Warum darf der Strom aus meiner GEA nicht zuerst lokal verbraucht werden?"
  3. Das Zeitfenster vor dem ElWG-Vollzug. Die Stammbestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Je länger die fehlerhafte Regelung in der Praxis läuft, desto mehr Optimierungs-Strukturen werden aufgebaut, die später politisch nur noch schwer zurückgedreht werden können.

Die Korrektur ist jetzt politisch durchsetzbar — solange die Praxis noch jung genug ist und die Bürger:innen das Problem noch nicht als „eh schon immer so" akzeptiert haben.

Wer steht hinter diesem Volksbegehren?

Die Initiative wird von Mitgliedern österreichischer Energiegemeinschaften und Energiewende-Aktiven getragen. Wir sind parteiunabhängig und nicht-kommerziell. Vollständige Angaben zum Bevollmächtigten und den Stellvertreter:innen findest du im Impressum.

Ist die Forderung neu — oder gab es das schon mal?

Die Forderung ist nicht neu. Fünf österreichische Fachakteure haben sie unabhängig voneinander ausgearbeitet:

  • Österreichs Energie — Vorschlag „Umsetzung von Energiegemeinschaften mit Oktober 2022 und Ausblick: Mehrfachteilnahme" vom Mai 2022 mit vergleichbarer Logik
  • Christoph Weiß (FH Technikum Wien) + Haustechnik Planungsgesellschaft (HTPG) — Masterarbeit „Potenzial und Bewertung von ‚verschachtelten' Energiegemeinschaften" (Oktober 2022, Betreuung Hemma Bieser / Bernadette Fina) und Fachartikel im Magazin TGA vom 12. Dezember 2022 — beschreibt das 4-Ebenen-Kaskadenmodell GEA → lokale EEG → regionale EEG → BEG bereits vor Einführung der Mehrfachteilnahme
  • TU Graz / Institut für Elektrische Anlagen (IEE) — wissenschaftliche Studie „Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften" vom 31. März 2023 (im Auftrag von Österreichs Energie); zeigt, dass von vier untersuchten Algorithmen nur das hierarchische Modell „distributed demand/production" alle Gerechtigkeits-, Komplexitäts- und Eindeutigkeits-Kriterien erfüllt
  • Bundesverband Energiegemeinschaften Österreichs (bveg) — Stellungnahme zum ElWG-Begutachtungsentwurf 2024 (355/SN-310/ME XXVII. GP) mit der wortwörtlichen Forderung nach hierarchischen Stufen GEA → Lokal-EEG → Regional-EEG → BEG
  • Sammel-Positionspapier von vier EEG-Vorständen (Michael Neumann/EEG KrEnGe, Gabriele Ertl/EEG Guntramsdorf, Reinhard Priewasser/EEG Maria Schmolln, Bertram Steiner/EEG + BEG smart energy austria) — Positionspapier „Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften — Hierarchische Zuordnungslogik" vom 4. Juni 2025, in den Begutachtungsprozess eingebracht, mit detaillierter Umsetzungs-Roadmap und XML-Schema-Vorschlag

bveg, 2024: „Daher sind die Energiegemeinschaften in hierarchische Stufen einzuteilen. […] Die Zuteilung der Energie erfolgt in 5 Schritten. […] Wobei der Rest je Zählpunkt jeweils der nächsten Stufe übergeben wird."

Die Forderung wurde im Verhandlungsprozess zwischen den Regierungsparteien stillschweigend gestrichen — ohne dass in den rund 570 Stellungnahmen zum aktuellen ElWG-Entwurf (32/ME XXVIII. GP) eine schriftliche Gegenargumentation vorliegt. Dieses Volksbegehren bringt die fachliche Position zurück in die parlamentarische Debatte.

Was kostet das die Steuerzahler:innen?

Nichts. Die Reform schafft keine neue Behörde, kein neues Förderinstrument und keine zusätzlichen Kosten. Sie korrigiert ausschließlich die Aufteilungslogik, die der Netzbetreiber ohnehin schon viertelstündlich rechnen muss.

Mittelfristig spart sie sogar Geld — durch geringeren Netzausbaubedarf.

Wie lange dauert der Volksbegehrens-Prozess?

Realistisch zwischen 9 und 18 Monaten von der Anmeldung beim BMI bis zur Behandlung im Nationalrat. Die wichtigsten Etappen:

  • Anmeldung beim BMI (~2 Wochen)
  • Sammeln der 8.969 Unterstützungserklärungen (3–6 Monate)
  • Eintragungswoche mit Ziel 100.000 Unterschriften (8 Tage)
  • Behandlung im Nationalrat (innerhalb mehrerer Monate)
Ist meine Unterstützungserklärung anonym?

Deine USE wird im Zentralen Wählerregister (ZeWaeR) des BMI registriert — sie ist gesetzlich geschützt. Wir als Initiatoren erfahren nur die Anzahl der USEs, gegliedert nach Bundesländern und Gemeinden, aber niemals einzelne Namen.

Was passiert, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist?

Bei mehr als 100.000 Unterschriften ist der Nationalrat verfassungsrechtlich verpflichtet, das Volksbegehren zu behandeln (Art. 41 Abs. 2 B-VG). Er muss zwar nicht zustimmen, aber er muss sich öffentlich damit auseinandersetzen.

Idealfall: Die Forderung wird über einen Initiativantrag umgesetzt und das ElWG entsprechend novelliert. Realistischer Fall: Die Forderung wird in einem Ausschuss diskutiert und kommt mit politischem Druck schrittweise in das nächste Energie-Gesetz.

Über uns

Eine Initiative aus der Praxis.

Diese Initiative entsteht aus der täglichen Arbeit mit Energiegemeinschaften in Österreich. Wir sehen, wie das ElWG vor Ort funktioniert — und wo die Lücken liegen, die im politischen Verhandlungs­kompromiss nicht geschlossen wurden. Mit inzwischen mehr als 10.000 Energiegemeinschaften in Österreich ist das Thema endgültig in der Lebenswirklichkeit der Bürger:innen angekommen.

Wir greifen das Gesetz nicht an — wir setzen eine bestehende Fachposition fort: Die kaskadische Zuordnung wurde 2022 bereits an der FH Technikum Wien (Masterarbeit C. Weiß / HTPG) ausgearbeitet, 2023 wissenschaftlich von der TU Graz validiert, 2024 vom bveg wortwörtlich gefordert und 2025 in einem Sammel-Positionspapier von vier EEG-Vorständen (KrEnGe, Guntramsdorf, Maria Schmolln, smart energy austria) mit detaillierter Roadmap weiterentwickelt. Wir bringen sie zurück in die parlamentarische Debatte.

Bündnispartner-Anfragen, Pressekontakte und alle Fragen: einfach per Mail an uns.

Kontakt

Mail
info@energiegerechtigkeit.at
Bevollmächtigter
siehe Impressum
Domain
energiegerechtigkeit.at

Bleib informiert

Newsletter zum Stand des Volksbegehrens — kein Spam, keine Werbung.

Mit der Anmeldung bestätigst du, dass du unsere Datenschutz­hinweise gelesen hast. Double-Opt-In: du erhältst eine Bestätigungs-Mail.

Initiator:innen

Das Volksbegehren wird beim BMI von einem Bevollmächtigten und vier Stellvertreter:innen angemeldet (§ 3 VolksbegehrenG).

Portraitfoto Gerold Babuschik

Gerold Babuschik

Bevollmächtigter Niederösterreich

Initiator dieses Volksbegehrens. Gründer und Obmann der EEG Guntramsdorf (seit März 2024) — zwei regionale Energiegemeinschaften und mehr als 40 lokale Energiegemeinschaften im Bezirk Mödling zur Versorgung von sieben Gemeinden. Betreiber der Dienstleistungsplattform für Energiegemeinschaften EEGControl, die er ursprünglich für die eigene EEG entwickelt hat — heute produktiv im Einsatz für Gründung, Mitgliederverwaltung, EDA/PONTON-Anbindung und Abrechnung mehrerer Gemeinschaften. Beruflich Gründer, Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer der cyb cyber telekom GmbH (Internet Service Provider und IT-Systemhaus mit Sitz in Guntramsdorf) und Prokurist der MMC GmbH — seit 2004 in der österreichischen Telekom- und IT-Branche. Hat das Volksbegehren ins Leben gerufen, weil die im ElWG fortgeschriebene starre Quote der Mehrfachteilnahme den Mitgliedern seiner Energiegemeinschaft jeden Tag Geld kostet — ohne dass das Stromnetz dadurch entlastet wird.

Portraitfoto Gabriele Ertl

Mag. Gabriele Ertl, MSc

Stellvertreterin Niederösterreich

Obmann-Stellvertreterin der EEG Guntramsdorf und Gründungsmitglied der Interessensgemeinschaft Gemeinsame Energienutzung (IGGE). 27 Jahre bei der SAP Österreich als International Principal Business Process Consultant — mit Schwerpunkt Geschäftsprozess- und Innovationsberatung, Enterprise Architektur und Projektleitung in mehrstöckigen Stakeholder-Konstellationen, davor rund zehn Jahre IT-Systemberatung in Wien. Seit 2011 zusätzlich als Business Coach und Unternehmensberaterin selbstständig, mit eigener Praxis in Guntramsdorf. Mit-Autorin des Positionspapiers „Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften — Hierarchische Zuordnungslogik" (Juni 2025), das die fachliche Grundlage des Volksbegehrens mitlegt.

Portraitfoto Bertram Steiner

Ing. Bertram M. Steiner

Stellvertreter Tirol

Gründer und CEO der AGEtech smart electric in Lienz — dem größten Elektrounternehmen in Osttirol und Oberkärnten (rund 48 Mitarbeiter:innen). Gründer und Obmann des Vereins EEG/BEG smart energy austria (08/2024) mit über 600 Mitgliedern, 5 Zweigvereinen in Osttirol und 2 in Oberkärnten, Schwerpunkt Photovoltaik und Wasserkraft. Mit-Autor des Positionspapiers „Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften — Hierarchische Zuordnungslogik" (Juni 2025).

Vakant

Stellvertreter:in weiteres Bundesland

Aus der EEG-Praxis, NR-wahlberechtigt mit Hauptwohnsitz Österreich. Wir bevorzugen ein anderes Bundesland für besseren geografischen Mix.

Vakant

Stellvertreter:in weiteres Bundesland

Aus der EEG-Praxis, NR-wahlberechtigt mit Hauptwohnsitz Österreich. Wir bevorzugen ein anderes Bundesland für besseren geografischen Mix.