Volksbegehren Energiegerechtigkeit
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Rechtliches

Impressum

Offenlegung gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 25 Mediengesetz (MedienG).

Medieninhaber & Verantwortlicher

Gerold Babuschik
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Energiegerechtigkeit"
Am Aignerteich 23a
2353 Guntramsdorf
Österreich

Kontakt:
E-Mail: info@energiegerechtigkeit.at

Unternehmensgegenstand & Grundlegende Richtung (§ 25 Abs. 4 MedienG)

Diese Website dient der politischen Information und Mobilisierung für das in Vorbereitung befindliche Volksbegehren „Energiegerechtigkeit", das eine Reform des Bundesgesetzes über die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung von Elektrizität (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) zum Ziel hat.

Die grundlegende Richtung: Stärkung der Subsidiarität in der österreichischen Stromversorgung, Schutz der gemeinwohlorientierten Idee von Energiegemeinschaften und Sicherung der Treffsicherheit der Netzentgeltsystematik.

Die Initiative ist parteiunabhängig und nicht kommerziell. Es werden keine Werbeeinnahmen erzielt, keine Tracker eingebunden und keine kommerziellen Inhalte verbreitet.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere stellen die Darstellungen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und zum Volksbegehrengesetz keine Rechtsberatung dar.

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Urheberrecht

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Ausnahme: Die Begründung des Volksbegehrens, der Forderungstext und der Gesetzestext-Vorschlag dürfen unter Quellenangabe frei zitiert und verbreitet werden.

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teilzunehmen.


Hosting und E-Mail: cyb cyber telekom GmbH, Guntramsdorf, Österreich.
Domain: energiegerechtigkeit.at, registriert über MMC GmbH (nic.at).
Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2026

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Energiegerechtigkeit

Volksbegehren zur Reform des Elektrizitäts­wirtschafts­gesetzes. Erneuerbare Energie soll zuerst dort verbraucht werden, wo sie erzeugt wird.

Inhalt

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Quellen & Fachliche Anker

  • ElWG (BGBl. 91/2025)
  • BMI Volksbegehren
  • Koordinationsstelle EG
  • TGA-Artikel C. Weiß / HTPG 2022
  • bveg-Stellungnahme 2024
  • Positionspapier 4 EEG-Vorstände 2025
  • TU Graz Studie 2023

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